Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Wimpfen (Wimpffen) für die nächsten 10 Jahre in seinen Schu...
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241/294
A 1 Wimpfen, 1478-09-29
A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 21 Orte, Buchstabe W >> 21.14 Wimpfen
1478 September 29, Heidelberg
Wimpfen, Stadt
Ausfertigung (deutsch), Pergament (33,3-34,2 x 54,5 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, sehr gut erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff sant Michaels tag des heiligen Ertzengels tag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo octauo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Wimpfen (Wimpffen) für die nächsten 10 Jahre in seinen Schutz und Schirm und schließt mit ihnen eine Einung und verspricht: [1] die Stadt gegen Angreifer zu verteidigen, diese auf frischer Tat gefangen zu nehmen oder ihnen nachzueilen; [2] der Stadt, wenn sie ihn anmahnt, seine Räte zu schicken und die notwendige Hilfeleistung innerhalb eines Monats zu beginnen; [3] seine Städte, Festen und Schlösser für Bürgermeister, Rat und Bürger von Wimpfen zu öffnen; [4] keinen Feinden der Stadt Wimpfen in seinen Schlössern, Städten und Landen Aufenthalt zu gewähren; [5] ihnen bei der Führung ihrer Fehden und Kriege behilflich zu sein; [6] Klagen seiner Mannen, Burgmannen, Diener und anderer Angehöriger gegen Bürgermeister und Räte von Wimpfen sollen vor seinen Räten, Klagen gegen Bürger der Stadt Wimpfen vor dem Stadtgericht verhandelt werden. Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Kaiser Friedrich [III.], der Papst, alle Herren von Bayern, Herzog Ernst von Sachsen, Herzog Albrecht von Sachsen, die Bischöfe von Würzburg (Wirtzburg), Worms und Speyer (Spier), Graf Eberhart von Württemberg dem Älteren, die Städte Speyer, Heilbronn (Heilpron) und andere Reichsstädte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) 45 (2) Ainigungs pfaltzsgraff philipßen 1596 1478 (3) Eynung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Heilbronn (Heilpron, Heylpronn) (Baden-Württemberg) (3) Speier (Spier) (Rheinland-Pfalz) (4) Wimpfen (Wympffen) (LKr. Heilbronn, Baden-Württemberg) (5) Würzburg (Wirtzburg) (Bayern) (6) Worms (Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Friedrich [III], römischer Kaiser (3) Sachsen, Ernst von, Herzog (4) Sachsen, Albrecht von, Herzog (5) Württemberg, Eberhard der Alte von Körperschaften: (1) Bürgermeister, Räte, Bürger und Gemeinde der Stadt Wimpfen
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde der Stadt Wimpfen (Wimpffen) für die nächsten 10 Jahre in seinen Schutz und Schirm und schließt mit ihnen eine Einung und verspricht: [1] die Stadt gegen Angreifer zu verteidigen, diese auf frischer Tat gefangen zu nehmen oder ihnen nachzueilen; [2] der Stadt, wenn sie ihn anmahnt, seine Räte zu schicken und die notwendige Hilfeleistung innerhalb eines Monats zu beginnen; [3] seine Städte, Festen und Schlösser für Bürgermeister, Rat und Bürger von Wimpfen zu öffnen; [4] keinen Feinden der Stadt Wimpfen in seinen Schlössern, Städten und Landen Aufenthalt zu gewähren; [5] ihnen bei der Führung ihrer Fehden und Kriege behilflich zu sein; [6] Klagen seiner Mannen, Burgmannen, Diener und anderer Angehöriger gegen Bürgermeister und Räte von Wimpfen sollen vor seinen Räten, Klagen gegen Bürger der Stadt Wimpfen vor dem Stadtgericht verhandelt werden. Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Kaiser Friedrich [III.], der Papst, alle Herren von Bayern, Herzog Ernst von Sachsen, Herzog Albrecht von Sachsen, die Bischöfe von Würzburg (Wirtzburg), Worms und Speyer (Spier), Graf Eberhart von Württemberg dem Älteren, die Städte Speyer, Heilbronn (Heilpron) und andere Reichsstädte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) 45 (2) Ainigungs pfaltzsgraff philipßen 1596 1478 (3) Eynung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Heilbronn (Heilpron, Heylpronn) (Baden-Württemberg) (3) Speier (Spier) (Rheinland-Pfalz) (4) Wimpfen (Wympffen) (LKr. Heilbronn, Baden-Württemberg) (5) Würzburg (Wirtzburg) (Bayern) (6) Worms (Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Friedrich [III], römischer Kaiser (3) Sachsen, Ernst von, Herzog (4) Sachsen, Albrecht von, Herzog (5) Württemberg, Eberhard der Alte von Körperschaften: (1) Bürgermeister, Räte, Bürger und Gemeinde der Stadt Wimpfen
Bezug zu: HStAD, A 1 Nr. 241/266, A 1 Nr. 241/351, A 1 Nr. 241/387, A 1 Nr. 241/626 und A 1 Nr. 241/627
Schutz und Schirm
(1) 1478 Sept - 29 Einung des Pfalzgrafen Philipp bei Rhein mit der Stadt Wimpfen. Urkunden Wimpfen (2) [Stempel:] Urkunden Starkenburg: (3) Urkunden Wimpfen
#Kurpfalzurkunden
Schutz und Schirm
(1) 1478 Sept - 29 Einung des Pfalzgrafen Philipp bei Rhein mit der Stadt Wimpfen. Urkunden Wimpfen (2) [Stempel:] Urkunden Starkenburg: (3) Urkunden Wimpfen
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Namensnennung 4.0 International