Ulrich Büchel von Pfauhausen reversiert dem Kloster Kirchheim über das ihm als Erblehen verliehene Seelgerätlehen zu Pfauhausen, das vormals Hans Studlin als Leiblehen innegehabt hat. Er verpflichtet sich, davon jährlich 2 lb 5 ß h Wiesenzins Kirchheimer Währung, 12 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, 50 Eier und das Drittel des Ackerertrags zu reichen. In Veränderungsfällen erhält das Kloster je 3 fl Weglösin und Handlohn. Der Inhaber des Lehens hat zwei, das Kloster einen Drescher zu stellen, für die das Kloster Lohn und Brot, der Lehensinhaber die übrige Kost gibt. Die Äcker dürfen nicht wüst liegen gelassen oder zu Wiesen gemacht werden. Die zum Lehen gehörigen Äcker dürfen nicht schlechter als die eigenen Äcker des Lehensinhabers gedüngt werden. Beim Verkauf des Hofs kann das Kloster leihen oder lösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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