Die Befehlshaber der Grafschaft Wertheim verkünden das auf dem fränkischen Kreistag zu Nürnberg unter dem Datum des 11. Januar 1572 durch die geistlichen und weltlichen Fürsten sowie die Stände des fränkischen Reichskreises beschlossene Mandat, dass verbotene Münzen sofort zu konfiszieren und damit wertlos sind, dass mit ihnen keine wohlgewichtige Reichsmünze erworben und ausgeführt werden darf und dass die Reichsmünzen zu keinem höheren als dem angegeben Wert ersteigert werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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