Maximilian II., Erw. Röm. Ks. [voller Titel], bestätigt als regierender Röm. Ks. den Reichserbtruchsessen Friedrich, Gebhard, Karl, Christoph und Ferdinand, Freiherren von Waldburg, Brüdern, die von Maximilian I. 1512 März 19 dem verst. Erbtruchsessen Wilhelm d.A., Freiherren von Waldburg, für das Haus Waldburg erteilte Freiheit von fremden Gerichten, welche später von den Kaisern Karl V. und Ferdinand I. bestätigt wurden, und gebietet allen Reichsuntertanen das Privileg bei Strafe von 60 Mark Gold, welche zur einen Hälfte in des Reichs Kammer und zur anderen an die Erbtruchsessen zu zahlen wären, zu beachten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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