Herzog Johann von Kleve, Graf von der Mark, bekundet: Die Kirchengift der Kirchspielskirche von Weeze und die Küsterei dort gehörten von alters her seinen Vorfahren und ihm. Die Nachbarn zu Kevelaer und Keylar, die bislang zum Kirchspiel Weeze gehörten, haben ihm angezeigt, dass ihnen die Kirchspielskirche in Weeze sehr weit entfernt liegt und besonders zur Winterzeit schwierig zu erreichen ist und dass die Kranken und Kleinkinder die Sakramente nicht empfangen könnten. Sie haben ihm gebeten, zuzustimmen, dass man die Kapellen und Dörfer zu Kevelaer und Keylar mit dem Hof zu Eyndwick zu einem eigenen Kirchspiel macht und vom Kirchspiel Weeze trennt. Die Zustimmung der geistlichen Prälaten vorausgesetzt, stimmt er dem hiermit zu unter der Bedingung, dass das Patronat der neuen Kirchspielskirche und auch die neue Küsterei den Herzögen von Kleve gewahrt bleiben ebenso wie dieselben Rechte in Weeze. Falls der jetzige Pastor oder Küster in Weeze die Abtrennung nicht billigt, soll er einen neuen Pastor oder Küster erst präsentieren, wenn dieser die Abtrennung zuvor gebilligt hat. - Er kündigt sein unten aufgedrücktes Siegel an. Geg. 1465 op onser liever vrouwen avent annunciacionis.