Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Strafsache gegen 1. den Fabrikarbeiter Karl Junginger von Heidenheim; 2. den Hilfsabeiter Albert Junginger von Heidenheim; 3. die Fabrikarbeiterin Emma Junginger von Heidenheim wegen Blutschande
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Strafsache gegen 1. den Fabrikarbeiter Karl Junginger von Heidenheim; 2. den Hilfsabeiter Albert Junginger von Heidenheim; 3. die Fabrikarbeiterin Emma Junginger von Heidenheim wegen Blutschande
Zeit: 1922
Ort: Heidenheim
Urteile: zu 1 = Zuchthausstrafe von 1 Jahr, 6 Monaten; zu 2 = Verfahren abgetrennt; zu 3 = Strafverfolgung wird für unzulässig erklärt