Die Bestellung der begangener Forstverbrechen halber durch diesseitige Pfändung dingpflichtig gewordener königlich preußischer Untertanen vor diesseitigen Forstämtern, ingleichen die mit den königlich preußischen Behörden getroffene Übereinkunft wegen Abstellung der Forstfrevel

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner