Der Dekan Dietrich und das Kapitel von St. Martini beschließen mit Einwilligung des Bischofs Heinrich (v. Moers) von Münster, sämtliche von den einzelnen Obedienzien zum Brotkauf beigesteuerten Gelder mit der Bursa des Kapitels zu verbinden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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