Memorienstiftung mit Armenspende der Eheleute Johann Dalen und Margarete Rumpf aus dem Jahre 1612 mit Erhöhung der Stiftungssumme durch Johann Dalen jun. 1662 (1608-nach 1671), 17. /18. Jh.-[um 1846]
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5674, Ohne Signatur
GSM263
5674 Groß St. Martin
Groß St. Martin >> 09.5.5. Einzelne Stiftungen aus der Zeit bis 1802 (Pfarrei St.Brigida)
1608 - 1846
Enthält: - Obliegenheit und Vermögen der Stiftung Auflistung), [um 1846] - Ausführungen über die in St. Brigida durchzuführenden Obliegenheiten der Stiftung der Eheleute Johann Dall (Dalen) und Margareta Rumptts (Rumpf) von 9 Rtlr erblichen Geldes, fällig an Lichtmeß aus der Hälfte eines Hauses im Pützhof, vom 16. März 1612 sowie eines von Johann Dall 1664 hinzugefügten Kapitals von 100 Goldgulden, aus dem jährlich am 24. Juni 5 Rtlr bezahlt werden. Bestimmungen mit Aufstellungen über die Verteilung der jährlichen Summe von 14 Rtlr, (17. /18. Jh.) - 1662 Oktober 12, vor genannten Schöffen des Gerichts zu Köln und dem Notar Nikolaus Ruidius trifft Johann Dhalen, Lizentiat der Rechte, Verfügungen für den Fall seines Todes, wodurch alle bisherigen Verfügungen ungültig werden: (1.) Der Erzbischof soll zum Unterhalt der Domkirche eine Turnose erhalten. (2.) Für die von seinen + Eltern in der Pfarrkirche St. Brigida gestiftete Memorie verfügt er eine jährliche Rente von 4 Goldgulden, die jährlich mit 5 Rtlr bezahlt werden und auf ein Haus auf dem Eigelstein angelegt sind. Das Vermächtnis, zu dem auch die von seiner Mutter testamentarisch gestifteten 50 Rtlr gehören sollen, soll entsprechend der Stiftungsanordnung seiner Mutter zur Lesung von Messen in St. Brigida verwendet werden. (3.) Die Niederlassungen der Karmeliter, genannt unserer lieben Frauen Brüder, der Patres der strengen Observanz, der Kapuziner und der Discalciaten in Köln erhalten je 10 Rtlr zum Lesen von Messen. (4.) Ferner erhalten die Dominikaner in Köln einen näher beschriebenen Kelch. (5.) Seine Nichte, die Jungfrau Maria Christina Feltmans erhält 1000 kölnische Taler, jeder zu 52 Albus; (6.) sein Vetter Johann Feltman, Kanoniker zu Speyer, erhält alles. was der Testator ihm schuldet samt einer Schilderei, die Prinzipalkirche von Antwerpen darstellend, sowie 50 Dukaten zu je 5 Reichsort; (7.) sein Vetter Jakob Marschall, Regularkanoniker des Augustinerordens in Köln, zeitlebens jährlich 10 Rtlr zu genannten Bedingungen. (8.) Sein Vetter Barthold Feltman, Profeß in Brauweiler, erhält 20 Rtlr, (9.) sein Vetter Johann Vestorff, Pastor in Nettesheim 8 Rtlr, die er ihm schuldet; (10.) seine Nichte Katharina Starckt, Wohnhaft zu Huißback, erhält 50 Rtlr, (11.) sein Vetter Heinrich Dhalen im Bergischen Land 12 Rtlr; (12.) der Doktor der Hl. Schrift und Kanoniker des Stifts St. Severin und Pastor an St. Paul, Gottfried Molano, erhält eine Schilderei, die Allerhöchste Dreifaltigkeit darstellend. (13.) Ferner stiftet er 75 Rtlr für 300 Messen. (14.) Die große Lateinische Mariensodalität bei den Patres der Gesellschaft Jesu in Köln erhält 30 Taler kölnisch, (15.) die Erzbruderschaft zu den Kapuzinern in Köln 10 Rtlr für 40 Messen. (16.) Der Barbaraaltar in Mariengraden erhält eine alte Tafel mit zwei Flügeln, den gekreuzigten Christus darstellend; (17.) die Eheleute Heinrich Sibertz und Maria Ganßen erhalten je einen Goldgulden, (18.) ebenso das Dienstmädchen des erwähnten Pastors zu St. Paul, Adelheid Halffens. (19.) Zu Erben seiner übrigen Güter setzt er Anna Margareta Marschall, genannt Veltmans, Tochter seiner verstorbenen Schwester, Gertrud Veltmans, die bereits die 1000 Taler kölnisch erhält. (20.) Zu Exekutoren des Testaments bestellt er den Kanoniker und Scholaster von Mariengraden, Johann Newman und Paul Veltman, die für ihre Mühe je zwei Severinen und zudem näher spezifizierte Kunstgegenstände (u. a. ein Rubensgemälde) erhalten. Darüber sollen von den Schöffen zu besiegelnde Urkunden ausgestellt werden. 1662 Oktober 12. Unterschrift des Notars, Kopie, 17. /18. Jh. - Schreinsbuchauszüge betr. Stiftung einer Rente von 9 Rtlr aus der Hälfte eines Hauses im Pützhof durch Johann Daall und seine Ehefrau Margareta Rumpffs, 1612, mit Aufzeichnungen der Stiftungsobliegenheit, (1608-nach 1671) 17. /18. Jh
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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