Vor dem Notar und Würzburger Kleriker Andreas in der Clingen erscheinen Conradus Wigant, Pfarrer zu Eßfeld (Eysfelt) in der Würzburger Diözeseals Prokurator des würzburgischen Klerikers Henricus Carnificis einerseits und Johannes Stephani, Kleriker derselben Diözese, persönlich andererseits zum Austrag der beiderseitigen Ansprüche auf die durch Tod des durch Henricus Herbordensis vakante Pfarrkirche zu Uettingen. Johannes Stephani ernennt zu seinen Vertretern mit gleichen Rechten den Conradus de Kere, Kanoniker an St. Johannis in Haug vor Würzburg, (nicht anwesend), und den Gumpertus Fabri, lic. in decretis und Kanoniker derselben Kirche (anwesend), und ermächtigt sie zur Resignation auf die Pfarre in die Hände des Papstes Nicolaus oder irgend eines Berechtigten, auch zu Beantragung einer Permutation. Er verpflichtet sich eidlich, diese Prokuratoren beizubehalten und mit ihren Schritten einverstanden zu sein, dagegen durch keinen anderen Schritte zu tun, und verzichtet auf jegliche Exzeptionen. Dagegen verpflichtet sich Conradus Wigant als Prokurator der Gegenpartei, dem Johannes Stephani für seinen Verzicht sechs Monate nach Austrag dieser ziwschen den würzburgischen und kamminischen Klerikern Henricus Carniticus, Johannes Stephani, Johannes Huffnagel, Jacobus Heppe und Hermannus Prust vor dem päpstlichen Protonotar Johannes Rede, Propst von St. Ancharius-Bremen, schwebenden Sache, für eine würzburgische Pfründe im Wert von 14 fl. abzüglich aller Lasten zu sorgen, bei Gefahr der in seinem Mandat angedrohten Strafen, und seinen Klienten zur Erfüllung zu bestimmen.