Marienschloß, Kloster: Heinrich Kautz, 'Nachbar' zu Bellersheim, und seine Frau Immeld(a) verkaufen Anna 'Melchingen' [Mailach?], der Äbtissin des Klosters Marienschloß bei Rockenberg, für 16 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche, wiederlösliche Gülte von 9 Turnosen und 11 Pfennigen derselben Währung, die jedes Jahr an St. Martinstag [Nov. 11] fällig wird. Sie quittieren den Erhalt der Kaufsumme und setzen dafür näher beschr., nicht versetzte oder verpfändete Güter [Lagebeschr.] zu Unterpfand, die sie und ihre Erben in Bau und Besserung halten sollen. Beide Teile sollen einander die ihnen vorbehaltene Auslösung 1 Vierteljahr vorher ankündigen. Die Aussteller sollen danach den vorliegenden Brief zurück erhalten. Heinrich Koch, Dell Adam, Hans Reuter, Hans Göbel, Ebert Bommersheim, Johann Heß, Wilhelm Jung und Heinrich Neußel, Schöffen des Gerichts Bellersheim, haben das Unterpfand als im Wert der Hauptsumme und der Gülte entsprechend begutachtet.