Beurkundet wird: Die Untertanen und Bauern der Reichserbtruchsessen Christoph Karl und Otto zu Ennetach und Blochingen sind nach Auskunft aller Urbare von jeher verpflichtet gewesen, jährlich 16 Karren mit Holz aus dem Scheerer Wald zu dem Residenzschloß zu führen. Da einige der davon betroffenen Hölzer weit abliegen, haben sich nun die Untertanen entgegen Herkommen und der vordem geleisteten Dienste geweigert, diese Fronen zu verrichten und die Bezeichnung Scheerer Wald ausschließlich auf den Wald der Stadt Scheer bezogen. Am Ausstellungstag haben die Reichserbtruchsessen aus besonderer Gnade folgende Unterscheidung für ihre Hölzer und die aus ihnen zu leistenden Holzfronen getroffen: Jeder Ennetacher und Blochinger Bauer und Meier muß wie von alters aus dem Wald, der zu der Stadt Scheer gehört, aus dem die Bäutzenreittin gen. Jungholz und dem Holz von 1 J., das von den Kl.frauen zu Laiz erworben wurde und hinter Sigmaringendorf liegt, 16 Karren oder 8 Wagen Holz führen, aus dem Weidholz hinter Laiz in Richtung Unterschmeien aber nur sechs Karren oder drei Wagen. Von allem muß die eine Hälfte zu dem alten Schloß und die andere zu dem neuen Schloß geführt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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