Hans Heinrich von Offenburg, fürstlich-württembergischer Rat vemittelt einen Vergleich zwischen Christoph Franz, Freiherr von Wolkenstein einerseits und Johann Albrecht von Sperberseck und Caspar Schilling von Cannstatt andrerseits, betreffend die Zinszahlung und Rücklösung einer von Graf Otto von Eberstein gegen Hans Kaspar Kechler von Schwandorf aufgestellten Schuldverschreibung über 4.000 fl., deren Inhaber die Letztgenannten sind

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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