Kunigunde Gräfin von Rieneck (Renek) verkauft ihr Wittum und die
dazu angewiesenen Gülten, d. h. ihren Anteil der Feste Naumburg (Nuwen-) mit
Herrschaft, Dörfern, Gerichten, Leuten, Wäldern, Wassern, Weiden, Wiesen und
Zubehör sowie die Dörfer Wöllstein (Weld-), Wonsheim (Wans-), Gumbsheim
(Gums-), Monzenfeld (Mantzenfelt) und Zubehör mir Gerichten, Leuten, Zinsen,
Gülten und Gefällen, die ihr von ihrem Schwiegervater Raugraf Georg und
ihrem + Ehemann Raugraf Wilhelm Herrn zu Altenbamberg (-beinburg) angewiesen
waren nach Ausweis der Wittumsurkunde (1) - die darin gesondert aufgeführte
Burg Altenbamberg ausgenommen - sowie alles andere Zubehör, das sie bisher
hatte, an ihren Vetter Walram Grafen von Sp. und dessen Erben Grafen von Sp.
und Herren zu Kreuznach (Crutzn.); Walram war Vormund des Wittums und der
Gülten. Den Kaufpreis von 1600 Pfund Hellern soll Walram zahlen entsprechend
den darüber ausgestellten Urkunden. Er kann den an Winand von Waldeck
(-ecke) und Johann (Henne) von Partenheim verpfändeten Anteil der Burg
Naumburg mit 500 Gulden, das an Anton (Antelmann) [von Graseweg] verpfändete
Dorf Wonsheim mit 300 Gulden auslösen. Kunigunde verzichtet auf jedes
gerichtliche Vorgehen gegen den Verkauf; ihr Ehemann Ludwig Graf von Rieneck
und ihr Bruder Heinrich Graf von Sp. haben dazu ihre Zustimmung gegeben. Sie
geloben, den Vertrag ebenfalls zu halten. Alle Wittumsurkunden, auch solche,
die erst später gefunden werden, sind an Graf Walram zu übergeben. (1)
Kungunde siegelt; sie bittet (2) ihren Ehemann Graf Ludwig und (3) ihren
Bruder Graf Heinrich um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. (1)
Nr. 877.