Dietrich Swaiger von Graben bestätigt, dass ihm Propst Ulrich IV. und der Konvent des Stiftes Rohr die Schwaige zu Graben auf drei Jahre geliehen und ihn zu baulichen Maßnahmen verpflichtet haben. Im Falle eines Verkaufes der Nutzungsrechte wird dem Stift ein Vorkaufsrecht eingeräumt. S: Ulrich der Haselpekch, Richter von Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv