Der vicarius generalis in spiritualibus des Bischofs Otto von Konstanz bekundet: Priorin und Konvent des Nonnenklosters in Hedingen, Augustinerordens unter der Aufsicht der Prediger, haben ihm vorgetragen: Sie haben seit alter Zeit zwei Altäre, des heiligen Erasmus und des heiligen Johannes d. T., im Kloster, dotiert mit festgelegten Einkünften, Fruchterträgen, Zinsen, bewegliehen und unbeweglichen Gütern gem. den besiegelten Dotationsurkunden. Bei einem Brand sind diese Urkunden vernichtet worden. Da durch das Fehlen der Urkunden die Güter und Einkünfte entfremdet werden können, haben sie den Aussteller um eine Erneuerung der Urkunden mit einer Spezifikation gebeten. Der Aussteller entspricht der Bitte; er informiert sich bei den Stiftern der Altäre und bei den Zinspflichtigen. Der Altar des heiligen Johannes d. T. in Chor der Kirche des Klosters hat zwei Höfe in Altensweiler (Altenschwiler) (1), davon gehört die Hälfte mit allen Rechten und allem Zubehör zur Präbende dieses Altars, einerseits gegen Ursendorf (2) gelegen, andererseits gegen Repperweiler (Rapprenwiler) (3) und gegen den Weiler (villam) Einhart (Inhart) gelegen. Dazu ein Weinberg in Sipplingen (4), genannt in dem Lengrach, angrenzend an die Weinberg der Herrinnen von Hedingen und des Propstes von Beuron (Burren). Die eine Hälfte des Weinberges gehört zum Altar des heiligen Johannes d. T., die andere zum Konvent des Klosters Hedingen; vor jeder Hälfte gehen 3 Schilling den. an das Hospital der Armen in der Stadt Konstanz, genannt am Merckstatt, als jährlichen Zins. Dazu eine Wiese oberhalb des Weilers Laiz (Laitz) (Begrenzung: Donau; eine andere Wiese; sie liegt zwischen einem Lehen der Herren von Sigmaringen (Sigmeringen), welches z. Zt. der Landoes bebaut. Diese einzeln genannten Güter sind von jeder Steuer und Schätzung frei. Der Altar des heiligen Johannes d. T. hat ferner einen Krautgarten bei dem Schmitztor der Stadt Sigmaringen gegen die Donau und die öffentliche Straße, dazu 1/2 Haus in Sigmaringen bei der Stadtmauer und dem Mühltor (Mulitor). Pforte und Haus scheidet das Haus des Johann Bein, Spitalinsassen (hospit..) daselbst. Krautgarten und Haus unterliegen der städtischen Steuer. - Damit nichts vermindert oder entfremdet wird, bestätigt der Aussteller die Schenkungen und Dotierungen für die Altäre. Der Kaplan des Johannesaltars soll - wie es bisher Brauch war - in seinem Haus residieren und nicht beim Kloster. Beide Kapläne sollen die Altäre getreulich mit Messen zum Seelenheil der Lebenden und Verstorbenen versehen (1) Altensweiler, Gemeinde Ursendorf, Kreis Saulgau (2) Ursendorf, Kreis Saulgau (3) Repperweiler, Gemeinde Ursendorf, Kreis Saulgau (4) Sipplingen, Kreis Überlingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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