Die Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg Christian, dieser als
erwählter Bischof von Minden, und Wilhelm, Vettern, sowie Bürgermeister und
Ratmannen von Lüneburg, Stade und Buxtehude bekunden auf einem Tag in Celle,
dass das Reichskammergericht zu Speyer auf die Klagen von 1554 und 1555
dahingehend geurteilt hat [19. April 1619], dass die Stadt Hamburg die freie
Schiffahrt auf dem Elbestrom nicht behindern darf und treffen Vorkehrungen, um
für den Fall einer Revision und sonstigen Versuchen der Stadt Hamburg die
Exekution des o. g. Urteils zu unterlaufen, ihr alle Assistenz abzuschneiden
und vielmehr die Ansprüche der Aussteller aus dem Urteil durchzusetzen. - Es
werden Bestimmungen hinsichtlich der entstandenen damna und expensa
getroffen.