Urteil des Baldewin Dechanten von St. Kastor, Richters, und des Johannes de Lynse, Propsts von St. Florin, beide zu Koblenz, als des delegirten Subdelegierter, seitens des Papstes Bonifaz IX. in der Appellationssache des Liebfrauenstifts zu Wetzlar gegen Hermann von Henneberg, Propst des letztgenannten Stifts betreffend die Erhebung von Zehnten in Wingerten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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