Kaiser Friedrich III. trifft in der Auseinandersetzung (Zwittrecht und Irnny) zwischen der Gemeinde Kirchhausen und Ulrich von Lentersheim (lenterßheim), Deutschmeister (Meister Deutsch ordens in deutschen und wellischen lannden) und Bevollmchtigter (volmechtiger Anwalt) der Gemeinde Kirchhausen einerseits und der Gemeinde Bonfeld (Bonfelt) und Heinrich von Helmstadt (helmstat), Bevollmächtigter der Gemeinde Bonfeld, andererseits um den Viehtrieb (viehtribs und weidganngs) zwischen den beiden Dörfern eine Entscheidung, nachdem Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister, vor dem kaiserlichen Kammergericht 1472 Febr. 19 vor Adolf, Erzbischof zu Mainz (Menntz), Erzkanzler des heiligen Römischen Reichs in Germanien und Kurfürst, erschienen ist und gegen ein Urteil des Hofgerichts zu Heidelberg unter Vorsitz von Friedrich Pfalzgraf bei Rhein (Rein) und Herzog in Bayern (Beyernn) in dieser Angelegenheit appelliert hatte, wobei diese Streitsache zuvor bereits von Melchior von Hirschhorn (hirtzhoren) und 18 Schiedsleuten (Schiets Menner) entschieden worden war und sich zuvor Neithart von Horneck ihrer angenommen hatte; dabei werden Rechte des Stifts zu Wimpfen (wimpffen) am Zehnten in der Gemarkung Bonfeld erwähnt.