Hans von Alenspach [Allenspacherhof, Gde. Böttingen, Kr. Tuttlingen?], wohnhaft zu Göppingen, wegen nicht genannter Vergehen ins Gefängnis gekommen, wird entlassen, verspricht, seine Atzung zu bezahlen, Herzog Ulrich von Württemberg und seinen Helfern weder mit Worten noch mit Werken weiterhin anzuhängen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 50 fl: Hans Stainlin und Hans Stainlin der Jung, Schwiegervater und Schwager des Täters, B. zu Göppingen