Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Testamentsvollstrecker seines Kanzlers Bischof Matthias von Speyer, seien es die derzeit dazu gesetzten oder künftig andere, in seinen Schirm, bis sie dessen Testament und letzten Willen ausgerichtet haben. Der Pfalzgraf versichert, die Testamentsvollstrecker wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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