Swicker von Sickingen d.Ä. bekundet unter Berufung auf den Eid, den er Erzbischof Dietrich von Mainz als Rat geschworen hat, dass er über 35 Jahre lang die Schlösser und die Stadt Scheuerberg (Schuerberg) und Neckarsulm (Sulme) von den verstorbenen Erzbischöfen Johann [II.] und Konrad [III.] sowie vom derzeitigen Erzbischof Dietrich zur Verwaltung und als Pfand innehatte, dass die verstorbenen Herren Engelhard und Konrad von Weinsberg (Winsperg) Erzbischof Johann anläßlich dessen Aufenthalts in Neckarsulm gebeten haben, Swicker zu ihrer Entlastung mit der Hegung und Jagd in dem zur Hälfte dem Stift Mainz gehörigen Wildbann Weinsberg und Scheuerberg zu betrauen, und dass er zusammen mit diesen Herren von Weinsberg und auch allein diese Aufgabe über 35 Jahre lang ungehindert wahrgenommen und sich mit ihnen in die Kosten geteilt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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