Christoph Franz [von Buseck], Bischof zu Bamberg (volle Titulatur), belehnt Johann Franz Schenk Freiherrn von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Oberhofmarschall, Oberamtmann zu Höchstadt und Wachenroth und Ritterhauptmann der freien Reichsritterschaft in Franken Ortsgebürg, für sich selbst und wegen der Mitlehenschaft als Bevollmächtigten von Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg und Anton Damian Schenk Graf von Stauffenberg mit dem Rittermannlehen Greifenstein. Hierzu gehören das Schloss, die darunter gelegene Mühle mit dem Weiher und andere Zugehörungen wie Wiesen, Gärten, Äcker, Gewässer, Zehnten, Gehölzen und Jagden nach dem Inhalt der darüber ausgestellten Urkunde vom 30. März 1694 und die in dem Lehenverzeichnis des bambergischen Lehenhofes enthaltenen Zugehörungen des Schlosses, Untertanen, Lehenleuten, Rechten und Gerechtigkeiten, insbesondere mit dem Recht zur Präsentation eines tauglichen und vom Hochstift Bamberg akzeptierten Pfarrers in Heiligenstadt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass dieses Recht von den genannten Vasallen auf keine Art und Weise ausgedehnt werden soll. Vor dieser Belehnung waren diese Lehengüter und Stücke von dem verstorbenen Fürstbischof Franz Ludwig [von Erthal] zuletzt am 7. März 1780 an Johann Franz Schenk Freiherren von Stauffenberg für sich selbst und in Mitlehenschaft für Johann Franz Schenk und Anton Damian Schenk Freiherren von Stauffenberg verliehen worden. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und ihrer Nachkommen bleiben von der Belehnung unbeeinträchtigt.