Johann Theodor Borch, Bevollmächtigter der Witwe Christoph Freiherrn von Geismars, Vormünderin ihres Sohns Franz Lothar Anton Freiherrn von Geismars, reversiert Johanna Catharina Freiin von Winckelhausen, Äbtissin zu Neuenheerse, Kapitularin von Freckenhorst, die Belehnung laut inseriertem Lehnbrief mit dem Beinenhof zu 5 Hufen und einigen Kotten zu Menne bei Warburg, wovon die Küsterei jährlich 2 Malter Roggen und 21 Schilling, 2 Pfennige, erhält; ferner mit einem Teil des Zehnten zu Schweckhausen [Schwedexen], Immenhausen und Willegadessen, ehemals Lehen der von Papenheim. US und SA des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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