Heinricus Waldeck, Vikar zu Wertheim, der unter andern auf etliche Wingerte an dem Berge Weittenburg und der Heyde einen Zins von 2 fl. für ein Anniversar für seinen verstorbenen Vater gekauft hat und dem Grafen Jorg zu Henneberg urkundlich eingeräumt, dass bei Säumigkeit in der Zahlung Pfarrer und Gotteshausmeister zu Faulbach (Fawlenbache) sich an die Güter halten können, hat zu diesem Zugeständnis unter Berufung auf das Herkommen der Grafschaft von Graf Johann zu Wertheim die Einwilligung versagt bekommen und regelt die Sache nun dahin, daß er für den Nichterfüllungsfall der Herrschaft Gewalt gibt, die Güter an sich zu nehmen und den Zins davon zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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