Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Johannes Schwarz (Swartz), Frühmesser zu Großingersheim, mitsamt Hab und Gut für 10 Jahre in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Johannes wie seine anderen Angehörigen und Schirmleute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, doch nicht gegen seinen Bischof und lediglich da, wo Johannes der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Johannes jährlich 1 Gulden an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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