Friedrich V., Burggraf von Nürnberg, und Johann, Landgraf von Leuchtenberg (zu dem Lewtenberge), vermitteln einen Waffenstillstand zwischen Karl IV., Römischem Kaiser und König von Böhmen, und dessen Sohn Wenzel IV., König von Böhmen, einerseits und Ludwig, Bischof von Bamberg, sowie Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I., Markgrafen von Meißen, andererseits bis Pfingsten 1373 und treffen dafür nähere Bestimmungen. U. a. soll der Markgraf von Brandenburg über den Kaiser und den König von Böhmen kein Recht oder Urteil sprechen. Die Waffenstillstandsvereinbarung soll ungültig werden, wenn der Waffenstillstand zwischen dem Kaiser einerseits und dem Markgrafen Otto von Brandenburg sowie der Herrschaft in Bayern andererseits enden sollte oder der genannte Markgraf Otto stirbt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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