Friedrich V., Burggraf von Nürnberg, und Johann, Landgraf von Leuchtenberg (zu dem Lewtenberge), vermitteln einen Waffenstillstand zwischen Karl IV., Römischem Kaiser und König von Böhmen, und dessen Sohn Wenzel IV., König von Böhmen, einerseits und Ludwig, Bischof von Bamberg, sowie Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I., Markgrafen von Meißen, andererseits bis Pfingsten 1373 und treffen dafür nähere Bestimmungen. U. a. soll der Markgraf von Brandenburg über den Kaiser und den König von Böhmen kein Recht oder Urteil sprechen. Die Waffenstillstandsvereinbarung soll ungültig werden, wenn der Waffenstillstand zwischen dem Kaiser einerseits und dem Markgrafen Otto von Brandenburg sowie der Herrschaft in Bayern andererseits enden sollte oder der genannte Markgraf Otto stirbt.
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Friedrich V., Burggraf von Nürnberg, und Johann, Landgraf von Leuchtenberg (zu dem Lewtenberge), vermitteln einen Waffenstillstand zwischen Karl IV., Römischem Kaiser und König von Böhmen, und dessen Sohn Wenzel IV., König von Böhmen, einerseits und Ludwig, Bischof von Bamberg, sowie Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I., Markgrafen von Meißen, andererseits bis Pfingsten 1373 und treffen dafür nähere Bestimmungen. U. a. soll der Markgraf von Brandenburg über den Kaiser und den König von Böhmen kein Recht oder Urteil sprechen. Die Waffenstillstandsvereinbarung soll ungültig werden, wenn der Waffenstillstand zwischen dem Kaiser einerseits und dem Markgrafen Otto von Brandenburg sowie der Herrschaft in Bayern andererseits enden sollte oder der genannte Markgraf Otto stirbt.
10004 Kopiale, Nr. 0026, Bl. 92b -93a (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10004 Kopiale
10004 Kopiale >> 1. Markmeißnische und Thüringische Kanzleiregister bis zur Teilung 1485 >> 1.4. Einzeldokumentverzeichnung zu Nr. 0025 und 0026 (Digitalisate siehe Klassifikationspunkt 1.1.)
23. Oktober 1371
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:24 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung)
- 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 (Tektonik)
- 01.01 Urkunden (Tektonik)
- Kopiale (Bestand)
- 1. Markmeißnische und Thüringische Kanzleiregister bis zur Teilung 1485 (Gliederung)
- 1.4. Einzeldokumentverzeichnung zu Nr. 0025 und 0026 (Digitalisate siehe Klassifikationspunkt 1.1.) (Gliederung)