Das Kapitel des Stifts st. Blasii zu Braunschweig vergleicht sich
mit dem Kammerregistrator Berkelmann wegen der von ihm zu ersetzenden
Decrete aus dem von seinem Vater, Kanonicus Klosterrath Berkelmann von
Michaelis 1719 bis 1739 geführten registrum fabricae des Stifts (in Beisein
des Anwalts Dr. Schaper auf 4592 Thaler 1 Mgr. 1 5/6 Pf. veranschlagt) unter
Vermittelung des Hofraths Otto, den die Ordnung des Berkelmannschen
Debitwesens von Serenissimo übertragen, am 22. April dahin, daß der
Kammerregistrator Berkelmann die von ihm inne gehabte Stiftscurie zu
Michaelis abtritt unter näher angegebenen Bedingungen, das Kapitel ihm aber
die Wegscheidersche Curie für 800 Reichstaler gegen einen Grundzins von 10
Reichstalern überläßt. Geschehen Braunschweig den 23. April 1776.
Unterschrift des Dekans G. R. Bokelmann, des Seniors A. Hogreve, des Kan. u.
Subseniors St. L. von Döring, der Kan. C. A. Biel, J. Wabst, J. A. v.
Voigts, P. Kumme, F. L. Brückmanns, C. C. Gaertner, des Hofraths Otto als
Commissars und A. W. Berkelmanns. Siegel des Stifts, Otto's und Berkelmanns
aufgedrückt. 4 Papierblätter durch weißgrüne Schnur
zusammengehalten.