Bischof Gottfried IV. von Würzburg, Herzog zu Franken, bekundet, dass er sich mit Heinz von Seckendorf als Vormund von Engelhard von Thüngen und Hans vom Stein, ihrer und ihrer Ehefrauen wegen sowie als nächste Erben des Konrad (Contzen) von Rosenberg (+), über das Amt Klingenberg (Clingen-), das diesem Konrad von Bischof Johann III. von Würzburg auf Wiederkauf verkauft worden war, gütlich geeinigt hat. Die Genannten sollen Bischof Gottfried das Amt Klingenberg mit allem Zubehör überantworten, die Kaufbriefe übergeben und die Untertanen ihrer Eide ledig sagen. Dafür übernimmt der Bischof alle ausstehenden Schulden der Erben, nämlich 2.000 Gulden an die [Else?] von Gültlingen, Tochter des Konrad von Rosenberg, 1.000 Gulden an Jörg von Seinsheim zu Wässerndorf (Sauwßheim zu Westerndorff), 2.500 Gulden an die Brüder Hans und Jörg Suppan, 500 Gulden an Hans von Leimbach und 200 Gulden an die Erben des Dietz von Bischofsheim (+). Dazu will Bischof Gottfried Schuldbriefe an Engelhard von Thüngen über 1.400 Gulden, an Heinz von Seckendorf über 800 Gulden und an Hans vom Stein über 1.000 Gulden ausstellen. Der Aussteller, seine bischöflichen Nachfolger und das Stift Würzburg sollen die volle Gewalt haben, alle dem Amt Klingenberg zugehörigen und versetzten Rechte wieder zu lösen und an sich zu bringen, ohne dabei beirrt zu werden.