Klage wegen Landfriedensbruchs. Gerhard Meyrodt hat in der Nacht des 12. Juni 1578 zu Münstereifel die Brandglocke läuten lassen und mit ca. 500 Personen, davon 300 mit Sturmhauben, Panzern, Büchsen, Hellebarden, Spießen, langen Rohren, Pfeifen und Trommeln bewaffnet, das Schloß Satzvey (Gem. Veytal, Kr. Euskirchen) überfallen, das mit Gericht und Vogtei dem Adeligen Wilhelm Spieß vom Erzbischof von Köln zu Lehen gegeben worden ist. Die Beklagten haben außer zahlreichen Räubereien und Verwüstungen den aufrührerischen kölnischen Untertan zu Satzvey und im Schloß gefangengehaltenen Reinhard Vaßbender befreit, Dietrich Kessel, einen Verwandten des Wilhelm Spieß, geschlagen und als Gefangenen nach Münstereifel geführt und dem Wilhelm Spieß 16 städtische und 1 Königstaler abgenommen, was sie als Pfändung der Türkensteuer ausgeben. Der Kläger behauptet, Satzvey sei kurkölnisch. Es sei vom dortigen Gericht immer an Vogt und Schöffen des Hohen Weltlichen Gerichts zu Bonn und von dort an den regierenden Kurfürsten zu Köln appelliert worden, und die Bürgersteuer sei nach Poppelsdorf (Stadt Bonn) geliefert worden. Seit 1580 verhandeln die Parteien um die Ernennung von Kommissaren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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