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Abt Wilhelm von Werden vereinigt sich mit dem Grafen Engelbert von der Mark, dem Stiftsvogt über die bei der Erhebung des Ortes Werden zur Stadt der Abtei und den Ministerialen vorbehaltenen Rechte und Freiheiten. D. 1317 in vig. b. Jacobi Apost.
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Abt Wilhelm von Werden vereinigt sich mit dem Grafen Engelbert von der Mark, dem Stiftsvogt über die bei der Erhebung des Ortes Werden zur Stadt der Abtei und den Ministerialen vorbehaltenen Rechte und Freiheiten. D. 1317 in vig. b. Jacobi Apost.
Werden, Rep. u. Hs. (AA 0545) >> 1. Rep. u. Hs >> Liber minor privilegiorum monasterii Werdenensis
1317 Juli 24
Amtsgericht Essen
Überlieferungsart: Abschrift
Urkunde
Ausfertigung: s. Werden, Urkunden Nr. 129 (mit den Siegeln des Abtes, des Grafen Engelbert und der Stadt Werden; Nr. 2, die anderen beschädigt) - Auch im Kopiar der Stadt Werden: s. Handschriften Nr. K VIII 1 (Altsignatur: Msc. B 223), fol. 6