Anspruch auf einen Mistplatz, den der Appellant angeblich seit mehr als 30 Jahren hat, der ihm aber aberkannt worden war, und Anspruch auf Rückgabe eines silbernen Bechers. Nachdem Kolckman das Verbot, seinen Mist auf dem umstrittenen Mistplatz zu deponieren, mißachtet hatte, wurde er mit einer Brüchtenstrafe von fünf Mark belegt, die er mit dem Becher bezahlte. Aicken hatte geklagt, weil er sich durch den Misthaufen belästigt sah. Die Einfahrt zu seinem Hof werde dadurch behindert, und er könne sein Haus kaum trockenen Fußes erreichen. Außerdem sei der Mistplatz nicht mit der vom Magistrat angeordneten Sauberkeit der Straßen zu vereinbaren.
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Anspruch auf einen Mistplatz, den der Appellant angeblich seit mehr als 30 Jahren hat, der ihm aber aberkannt worden war, und Anspruch auf Rückgabe eines silbernen Bechers. Nachdem Kolckman das Verbot, seinen Mist auf dem umstrittenen Mistplatz zu deponieren, mißachtet hatte, wurde er mit einer Brüchtenstrafe von fünf Mark belegt, die er mit dem Becher bezahlte. Aicken hatte geklagt, weil er sich durch den Misthaufen belästigt sah. Die Einfahrt zu seinem Hof werde dadurch behindert, und er könne sein Haus kaum trockenen Fußes erreichen. Außerdem sei der Mistplatz nicht mit der vom Magistrat angeordneten Sauberkeit der Straßen zu vereinbaren.
AA 0627, 3263 - K 954/2539
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1586 - 1600 (1586 - 1599)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Kolckmann, Essen, (Bekl.) Beklagter: Rutger vom Haus, Essen, und Konsorten: der inzwischen verstorbene ehemalige Essener Bürgermeister Heinrich von Aicken, (Kl.), und Bürgermeister und Rat der Stadt Essen Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1586 - Dr. Bernhard Kuehorn 1586 - Dr. Johann Grönberger 1586 - Dr. Christoph Reifsteck 1586 - Dr. Johann Bontz 1586 - Dr. Georg Kirwang 1586 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Godelmann 1586 - Dr. Laurentius Vomelius 1586 - Dr. Johann Jakob Kremer 1586 - Dr. Johann Bontz [1575] 1586 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bürgermeister und Rat der Stadt Essen (1585) - 2. RKG 1586 - 1600 (1586 - 1599) Beschreibung: 3 cm, 73 Bl., lose; Q 1 - 24 außer Q 10* und Q 23*, 4 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:47 MESZ