Parteien: Graf Ludwig von Löwenstein gegen Georg Heimsbach, ehem. alter Bürgermeister von Worms, bzw. dessen Erben (d.i. Gerhard von Büdigheim und Ehefrau Juliana geb. von Heimsbach), Hans Braun, ebenfalls ehem. alter Bürgermeister, bzw. Witwe Magdalena, Hans Marquart, Bürger und Ratsmitglied das. und Ehefrau Katharina Vertreter: Dr. Johann Rechlinger 1503 Dr. Christoph Müller 1503 Gegenstand: Beschwerde gegen kgl. "Inhibition und Verbot" an kgl. Kammergericht "zu besserer Bericht". Rat von Worms sendet Citation zurück, da keiner der Bekl. in Worms ansässig bzw. Witwe Braun nicht als Bekl. aufgeführt ist. Anlass des Streits war Inbesitznahme von Gütern und Gefällen Wormser Bürger durch Kl., die im Zuge der Vollstreckung einer vom Reichsregiment in Nürnberg wegen des Streits zwischen Bischof und Stadt erkannten Acht gegen Worms und über 14 Jahre alte männliche Einwohner erfolgt war. Darunter fielen auch Bekl. als (ehem.) Bürger und Ratsmitglieder. Gegen diese Achtvollstreckung hatten gen. Bürger beim König auf dem Reichstag von Augsburg unter dem 1. August 1503 vorherigen Prozess oder Urteil das mit vorlieg. Appellation angegriffene Mandat erlangt. Instanz: König Maximilian 1503 RKG (1503/1504, 1508)