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Abgabe von Gerechtigkeitsholz aus den Staatswaldungen zu Bauzwecken
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Drain: Qu. 6 und Qu. 7 "Vorschriften betreffend die Anweisung und Verrechnung des aus Staatswaldungen zu Bauten abzugebenden Gerechtigkeitsholz", Heft S. 1-7, vom 26.12.1843 (Druck)