Philipp, des heiligen Reiches Erbmarschall von Pappenheim zu Gräfenthal, auf Rothenstein und Kalden beurkundet, dass sich heute Ursula Eggensperger, eheliche Tochter des David Eggensperger, des Müllers "zum Staubers" in der Pfarrei Altusried, durch Zahlung eines "gebührenden Kaufgeldes" seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula auch namens seiner Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes "vnd waß derselben anhängig" quitt, frei, ledig und los und erlaubt ihr, dass sie sich künftig nach Belieben in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land begibt und von anderen Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Freigelassene zukünftig des Besitzes von Liegenschaften, die ihr erblich oder auf anderem Wege anfallen mögen, "nicht mehr fähig noch empfenglich sein [kann], sondern sich iederzeit davon mit baarschafft oder fahrender haab nach gemeinem landtsgebrauch auß: vnd hindan lösen lassen" muss. Auch verpflichtet sich die Eggensperger, bei künftigen möglichen Rechtshändeln mit dem Aussteller, dessen Erben oder Untertanen unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektiern.