Klage auf Einräumung der verpfändeten Herrschaft Satzvey bis zur Abzahlung des Kredites von 7893 Rtlr. zu je 80 Albus kölnisch nebst Zinsen gemäß dem Reichsabschied. Die Beklagte hat diesen Kredit 1712 für die Tilgung eines Kredites des Gereon Konstantin von Scharpfenstein gen. Pfeil über 7000 Rtlr. von 1710 aufgenommen. Die 7000 Rtlr. hat Odilia Anna Maria von Ritter (Ridder) zu Mainz, geb. Spies von Büllesheim, die Schwägerin der Beklagten, vor dem Offizialatgericht erstritten. Die Beklagte wendet gegen die Räumungsklage ein, daß auch ihre Schwägerin, der die Hälfte der Herrschaft Satzvey gehöre, belangt werden müsse. Der Kläger läßt sich vor dem RKG als 1. Instanz ein, weil die Jurisdiktion über die Herrschaft Satzvey zwischen dem Erzstift Köln und dem Herzogtum Jülich streitig ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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