Dr. Friedrich Kantor zu Aschaffenburg entscheidet auf Grund der transsumierten Berufung auf ihn (d. d. 1358 September 19) in dem Streite des Mainzer Albansstiftes (Vertreter Werkmeister Heinrich Albach) gegen den Knappen Dylo von Hattersheim (später Dietrich genannt) wegen gewisser Kornrenten zu Hattersheim zu Gunsten des Stiftes.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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