Wertheimische Waldungen zu Königheim, die Eingriffe der dasigen Gemeinde in diese Waldungen und die von Seiten des Oberamtes Bischofsheim nicht administrierte Justiz gegen dergl. Frevel, in spec. die Konstituierung einer Gült auf die eigenmächtig umgereuteten Walddistrikte durch die Einwohner von Königheim