Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze: Vereinbarungen über Änderungen der gemeinsamen Grenze zur Anpassung des Grenzverlaufs nach Straßen- und Gewässerausbau sowie nach Flurbereinigungen (Anschluss an den Zweiten Staatsvertrag vom 22. Oktober 1987). Die einzelnen Veränderungen der gemeinsamen Landesgrenze verteilen sich über die gesamte Länge. Sie sind in den Artikeln 3-26 festgelegt und in entsprechenden Karten- und Plananlagen (Anlagen 1-25) spezifiziert. Diese Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrags.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv