Kurfürst Philipp von der Pfalz und Landgraf Wilhelm III. von Hessen bekunden, dass sie eine Einung wegen des neuen Rheinzolls, den die Stadt Köln aufgerichtet hatte, geschlossen haben, nachdem der Zoll zur Beschwerung der Kaufleute, zur Umgehung der Rheinzölle hin zu den Landstraßen und zum Schaden ihrer Fürstentümer und Untertanen gereiche. Die Stadt Köln hat trotz mehrfachem Ersuchen Kurfürst Philipps die Abstellung des Zolls, der entgegen den Freiheiten der Kurfürsten aufgerichtet worden sei, verweigert. Beide Fürsten wollen daher den Kölner Bürgern, Kaufleuten und den Ihren weder Geleit noch Schutz und Schirm in ihren Landen gewähren und nach bestem Vermögen dahin arbeiten, dass der Zoll abgestellt und ihr Schaden ersetzt wird. Sollte die Stadt durch das "furnemen" der Fürsten dahin gebracht werden, sollen dem Pfalzgrafen zwei Drittel und dem Landgrafen ein Drittel am Schadensersatz zustehen. Bis dahin wollen die Fürsten die Einung nicht verlassen. Möchte ein Dritter die Kölner beschädigen und angreifen, wollen die Fürsten ihn nicht hindern. Keiner der Aussteller soll einen separaten Vertrag mit Köln schließen, den Kölnern Schirm, Geleit und dergleichen gewähren, Geschenke annehmen oder den eigenen Untertanen und Untergebenen Nachlässigkeit zu Gunsten Kölns in irgendeiner Weise gestatten. Beide versichern die Einhaltung des Vertrags und kündigen ihre Siegel an.