Dekr. vom 12 febr. 1739 und sollen die designationes deren von den befreijten Klosters Höfen getragenen oder in natura selbst prästirten Lasten, von Gerichtsschreibern und Scheffen ordnungsmäßig justifizirt, mit gehöriger Attestation belegt, beij der berg. Pfenningsmeisterij Kasse in Abgang verrechnet und deren Klosters Halbwinnern bezahlt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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