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Mainz, 1604.02.19. (Richter Adam Ebersheim). Johann Hattemer von Limburg quittiert dem Dr. med. Johann Georg Göbel die Rückzahlung eines vordem von den Vormündern seiner Frau ausgeliehenen Betrags von 300 fl. Davon wird jedoch ein Betrag von 40 fl. und von 10 fl. (von dem Dr. gegenüber dem Goldschmied Asmus Laub auf sich genommen) auf der künftigen Messe bezahlt. Z.: Adam Will, Fladenbäcker, und Bartholomäus Kuhnens (?).

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