Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (Bestand)
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DEKV
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1946-1980
Vereinigung ev. Krankenhäuser auf Bundesebene.
vgl. auch Abgabe 388
Vorwort: Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. In ihm sind evangelische Krankenhäuser und auf dem Gesundheitsgebiet tätige evangelische Organisationen zusammengeschlossen.
Der DEKV wurde 1926 auf Initiative des Direktors der Abteilung Wohlfahrtspflege im Central-Ausschuss für die Innere Mission (CA), Pastor Johannes Steinweg, gegründet. Ziel war es zum einen, die bis dahin relativ lose an den CA angeschlossene Vereine und einzelnen Krankenhäuser in einem Verband zu organisieren. Zum anderen ging es auch darum, den evangelischen Krankenhäusern ein Forum zu bieten, das ihre besonderen Interessen gemeinschaftlich und nachdrücklich vertrat.
Jedes evangelische Krankenhaus konnte Mitglied im DEKV werden. Bereits bestehende Krankenhausverbände wurden als Unterverbände eingegliedert.
Der DEKV war anfangs kein rechtsfähiger Verband.
Arbeitsschwerpunkte sind neben der Interessenvertretung der evangelischen Krankenhäuser auch Entscheidungen in Ausbildungsfragen des Krankenhauspersonals sowie die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen der jeweiligen Zeit.
In der Weimarer Republik befasste sich der DEKV vor allem mit Fragen die Schwesternfortbildung und Schwesterngesundheitsfürsorge betreffend sowie mit dem Aufbau der Krankenhausseelsorge.
Während der Zeit des Dritten Reiches musste sich der DEKV nicht nur mit kirchenpolitisch relevanten Themen auseinandersetzen, sondern diente vor allem für die ihm angeschlossenen Krankenhäuser als Anlaufstelle in Fragen der Eugenik.
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war der DEKV neben Imagekampagnen für konfessionelle Krankenhäuser besonders mit Fragen der Schwesternausbildung und Schwesternwerbung befasst. Unter letzteren Gesichtspunkt fiel auch die Anwerbung koreanischer Schwestern in den 1960er Jahren. In krankenhauspolitischer Hinsicht musste sich der DEKV vor allem mit der Reform der Bundespflegesatzverordnung sowie dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auseinandersetzen.
Von 1951 bis 1957 lag die Geschäftsstelle West in Bethel. Ab 1957 hatte der DEKV seine Geschäftsstelle bei der HGSt.
Der Bestand ADW, DEKV besteht im Wesentlichen aus Akten der Geschäftsführer der Jahre 1954 - 1978. Dies sind im einzelnen: Renatus Kayser (1954-1957), Joachim Fischer (1957-1960), Reinhard Theodor Scheffer (Geschäftsführer 1962-1968) und Johannes Gottfried Thermann (Geschäftsführer 1968-1978).
Die Akten mit den Signaturen ADE, DEKV 109-127 wurden aus dem Bestand ADE, CA West / DEKrV übernommen, der damit aufgelöst wurde.
Die Akten des DEKV aus der Zeit vor 1945 befinden sich im Bestand Referat Gesundheitsfürsorge des Central-Ausschusses für Innere Mission (ADE, CA/G).
Der Bestand wurde im Juli 2006 von Frau Claudia Kögler in die AUGIAS-Archivdatenbank eingegeben.
Berlin, den 2. August 2006
Abkürzungen
AG Arbeitsgemeinschaft
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
Bespr. Besprechung
betr. betreffend
CA Central-Ausschuss für Innere Mission
DEKV Deutscher Evangelischer Krankenhausverein
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft
DW Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
ev. evangelisch
e. V. eingetragener Verein
HGSt Hauptgeschäftsstelle
hrsg. herausgegeben
luth. lutherisch
LV Landesverband
Ns. Niederschrift
o. D. ohne Datum
Rs. Rundschreiben
SBZ Sowjetische Besatzungszone
u.a. unter anderem
v.a. vor allem
VeKB Verband ev. Krankenanstalten in Berlin-West
vgl. auch Abgabe 388
Vorwort: Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. In ihm sind evangelische Krankenhäuser und auf dem Gesundheitsgebiet tätige evangelische Organisationen zusammengeschlossen.
Der DEKV wurde 1926 auf Initiative des Direktors der Abteilung Wohlfahrtspflege im Central-Ausschuss für die Innere Mission (CA), Pastor Johannes Steinweg, gegründet. Ziel war es zum einen, die bis dahin relativ lose an den CA angeschlossene Vereine und einzelnen Krankenhäuser in einem Verband zu organisieren. Zum anderen ging es auch darum, den evangelischen Krankenhäusern ein Forum zu bieten, das ihre besonderen Interessen gemeinschaftlich und nachdrücklich vertrat.
Jedes evangelische Krankenhaus konnte Mitglied im DEKV werden. Bereits bestehende Krankenhausverbände wurden als Unterverbände eingegliedert.
Der DEKV war anfangs kein rechtsfähiger Verband.
Arbeitsschwerpunkte sind neben der Interessenvertretung der evangelischen Krankenhäuser auch Entscheidungen in Ausbildungsfragen des Krankenhauspersonals sowie die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen der jeweiligen Zeit.
In der Weimarer Republik befasste sich der DEKV vor allem mit Fragen die Schwesternfortbildung und Schwesterngesundheitsfürsorge betreffend sowie mit dem Aufbau der Krankenhausseelsorge.
Während der Zeit des Dritten Reiches musste sich der DEKV nicht nur mit kirchenpolitisch relevanten Themen auseinandersetzen, sondern diente vor allem für die ihm angeschlossenen Krankenhäuser als Anlaufstelle in Fragen der Eugenik.
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war der DEKV neben Imagekampagnen für konfessionelle Krankenhäuser besonders mit Fragen der Schwesternausbildung und Schwesternwerbung befasst. Unter letzteren Gesichtspunkt fiel auch die Anwerbung koreanischer Schwestern in den 1960er Jahren. In krankenhauspolitischer Hinsicht musste sich der DEKV vor allem mit der Reform der Bundespflegesatzverordnung sowie dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auseinandersetzen.
Von 1951 bis 1957 lag die Geschäftsstelle West in Bethel. Ab 1957 hatte der DEKV seine Geschäftsstelle bei der HGSt.
Der Bestand ADW, DEKV besteht im Wesentlichen aus Akten der Geschäftsführer der Jahre 1954 - 1978. Dies sind im einzelnen: Renatus Kayser (1954-1957), Joachim Fischer (1957-1960), Reinhard Theodor Scheffer (Geschäftsführer 1962-1968) und Johannes Gottfried Thermann (Geschäftsführer 1968-1978).
Die Akten mit den Signaturen ADE, DEKV 109-127 wurden aus dem Bestand ADE, CA West / DEKrV übernommen, der damit aufgelöst wurde.
Die Akten des DEKV aus der Zeit vor 1945 befinden sich im Bestand Referat Gesundheitsfürsorge des Central-Ausschusses für Innere Mission (ADE, CA/G).
Der Bestand wurde im Juli 2006 von Frau Claudia Kögler in die AUGIAS-Archivdatenbank eingegeben.
Berlin, den 2. August 2006
Abkürzungen
AG Arbeitsgemeinschaft
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
Bespr. Besprechung
betr. betreffend
CA Central-Ausschuss für Innere Mission
DEKV Deutscher Evangelischer Krankenhausverein
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft
DW Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
ev. evangelisch
e. V. eingetragener Verein
HGSt Hauptgeschäftsstelle
hrsg. herausgegeben
luth. lutherisch
LV Landesverband
Ns. Niederschrift
o. D. ohne Datum
Rs. Rundschreiben
SBZ Sowjetische Besatzungszone
u.a. unter anderem
v.a. vor allem
VeKB Verband ev. Krankenanstalten in Berlin-West
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ