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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, etliche Gegenden und Öden genannt zum Mehlmeisel, zum "Zwyfel" [Zwiesel?], zu Mähringbach (Maringerbach), zu Unterlind (Niderlind), zu Neugrün (Gruen) und zu Mähring (Maring), alles Eigentum des Pfalzgrafen im Amt Waldeck zu Bayern, verliehen hat. Gemäß der darüber ausgestellten Verschreibung vom 03.05.1468 (off dinstag des heiligen crucz tag als es funden warde) mag Bargsteiner dort Wohnungen und Bergwerke anlegen und Leute zu sich nehmen. Der Pfalzgraf bestätigt und bessert ihm die Verschreibung nach folgenden Artikeln: [1.] Bargsteiner mag fortan so viele Glaser, Sattler, Drechsler, Schüttler, Speermacher, Schmiede und andere Handwerksleute zu sich nehmen, wie ihm gutdünkt. Sie sollen die Freiheit haben, Asche zu brennen sowie Kohl-, Zimmer-, Brenn- und Geschirrholz und weiteres Holz nach Bedarf zu nehmen und zu hauen, alles im Umkreis von vier oder fünf Meilen um die vier Öden Mehlmeisel, Niederlindt, Grün und Mähring, ohne dafür Forstzins, Forstmiete oder Forstrecht geben zu müssen. Er bewilligt, dass "im merczen oder wann es gut ist allenthalben umb die vier oden zubrennen von der vihe weide wegen". [2.] Bargsteiner, seine Erben oder wem er das verleiht, mögen Dielen von ihren Sägemühlen an jedweden verkaufen und dafür im genannten Umkreis Sägebäume fällen. [3.] Der Pfalzgraf gebieten den Zechleuten, Kirchengeschworenen und Pflegern des Gotteshaus zu Mehlmeisel, dass sie gegenüber Bargsteiner eine Rechnung über die vergangenen Jahre ablegen und fortan jährlich Rechnungslegungen vornehmen. Was sie schuldig bleiben, sollen sie Bargsteiner an Geld, Kleinod, Ornamenten usw. überantworten, damit er es weiter anlegt. [4.] Der Pfalzgraf verleiht Bargsteiner und seinen Erben auf ewig Kirchsatz und Verleihung der Pfründe zu Mehlmeisel. [5.] Er mag seine Rechte ganz oder teilweise verkaufen, doch nicht an solche, die "widder" den Pfalzgrafen und seine Lande sind. Die Erwerber sollen vielmehr Mannen des Pfalzgrafen wie andere Landsassen und Angehörige sein und bleiben und alle Rechte der Verschreibungen genießen. Kurfürst Friedrich weist seinen Vitztum [zu Amberg], derzeit Konrad von Helmstatt, und alle Landschreiber und Pfleger zu Waldeck um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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