Gostenhof. Friedrich Buhl, Kammmacher, wird erlaubt, sein Garten-Gediehl mit einem steinernen Fuß und Pfeilern machen zu lassen, die Veränderung zweier Feuerrechte aber abgeschlagen. Hans Buchner, Kannengießer, die Erweiterung eines Viehstalls erlaubt, dann dem Gabriel Mörder concediert, ein Feuerrecht aus seinem Gartenhaus in eine zum Vergrößern vergünstigte Sommerlaube zu transferieren.

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Staatsarchiv Nürnberg