Suchergebnisse
  • 8 von 336

Abt Gallus [Memminger] und der Konvent des Benediktinerklosters Ottobeuren beurkunden, dass sie Magdalena Braun zu Reuthen (Reitin), eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Braun und der Anna Lang, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben, wobei eine Gegenleistung oder Manumissionsgebühr nicht erwähnt werden. Also sprechen die Aussteller genannte Magdalena von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los. Sollten der Freigelassenen künftig in des Gotteshauses Gerichten Erbschaften anfallen, darf sie Liegenschaften nicht behalten, sondern muss sich für dieselben mit Fahrnis oder Geld abfinden lassen, sie hätte sich denn zuvor mit Bewilligung des Abtes wieder dessen Leibherrschaft unterworfen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...