Kurfürst Friedrich August von Sachsen (König August II. von Polen) bekennt, dass er Tham Löser und seine rechtmäßigen Erben mit dem Erbmarschallamt des Kurfürstentums Sachsen und allen Rechten und Zubehör samt dem zinsbaren Hauptstamm von 6.000 Gulden belehnt hat. Mitbelehnt sind seine Brüder Haubold Adolf Moritz Ludwig, Friedrich Lebrecht, Hans Georg Haubold Hannibald Germanus und Gottlob Albrecht Löser sowie andere Angehörige der Familie Löser. Sollte Hans Löser ohne rechtmäßige Erben versterben, soll das Erbmarschallamt, nach erfolgtem Gesuch, auf einen seiner Brüder und Verwandten übergehen. Sollten nach dem Tod eines Erbmarschalls mehrere Söhne vorhanden sein, entscheidet der Kurfürst, welcher von ihnen das Amt erhalten soll.

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Sächsisches Staatsarchiv
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