Adolf VIII., Herzog von Schleswig, bestätigt den vorstehenden Handel und den darüber ausgestellten Kaufbrief [s. Nr. 104], übereignet (beegenen unde uplaten) den genannten Käufern Rente und Hauptsumme aus den genannten Dörfern, behält sich jedoch die Landwehr und, nach Eler Mystorps und seiner Erben Tode, den Rückkauf zu den im Kaufbrief genannten Bedingungen vor. Gegeben 1450, Martini.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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