Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
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Vergleich zwischen Abt Ludwig von Kloster Rot und der Reichsstadt Memmingen über die Zollfreiheit des Klosters im Gebiet der Stadt Memmingen. Der Abt hatte sich auf alte Privilegien berufen, wonach alle Güter und Waren des Klosters zollfrei sein sollten, was die Stadt bestritt, worauf man sich dahingehend einigte, daß dem Kloster gegen einmalige Zahlung von 240 fl die Zollfreiheit gewährt werde. Sämtliche Waren müssen aber von der Großkellerei des Klosters bescheinigt sein. Die Abmachung gilt nicht für das Getreide, das vom Kloster in sein Haus nach Memmingen geschickt wird, um dort verkauft zu werden, noch für den Wasserzoll und das Brückenkorn zu Egelsee. Siegler: Abt Ludwig und die Stadt Memmingen. Orig. Perg., auf dem Umschlag Nachtrag von 1673 über widerrechtliche Zollforderung von einer Salzführe. 2 S. in Holzkapseln anh., gut erh.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 899
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> IX. Fremde Bestandteile des Klosterarchivs >> 2. Weltliche Personen >> Sonstige
1662 Januar ???
Urkunden
Egelsee : Tannheim BC; Brücke
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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