Konrad Rießlin aus Beuren, laut einer früheren Verschreibung (1) des Landes verwiesen, jedoch auf vielfältige Bitten seiner Freunde begnadigt und in das Land wieder eingelassen unter den Bedingungen, eine Geldstrafe von 15 fl zu bezahlen (was bereits geschehen ist), ferner Wehr und Harnisch abzugeben und sein Leben lang keine mehr zu tragen und zu gebrauchen, auch alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, gelobt unter Eid, diesen Bedingungen Folge zu leisten und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...